Rauchverbot in der Türkei wird größtenteils befolgt



Istanbul ? Das landesweite Rauchverbot in der Türkei wird offenbar größtenteils befolgt. Bei Kontrollen hätten die Behörden am ersten Tag des Verbots am Sonntag nur wenige Verstöße festgestellt, berichteten die Zeitungen ?Radikal? und ?Star? am Montag. Vielerorts seien Aschenbecher aus Bars, Restaurants und Teehäusern verschwunden, mit Plakaten würden die Gäste auf das Rauchverbot aufmerksam gemacht.

Seit Sonntag ist in der Türkei das Rauchen in Teehäusern, Cafés, Bars, Restaurants und Nachtclubs verboten; es drohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 30 Euro für Raucher und mehr als 2.500 Euro für Betreiber von Gastronomiebetrieben, wenn sie sich nicht an das Verbot halten. Erlaubt ist das Rauchen in Teegärten und Freiluftrestaurants, wenn es dort keinerlei Abdeckungen wie Zelte oder Sonnenschirme gibt.

Bei Kontrollen in Großstädten wie Istanbul gab es laut ?Star? hin und wieder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kontrolleuren und den Gastwirten darüber, unter welchen Umständen ein Restaurant oder eine Bar als Freiluft-Einrichtung gilt, in der geraucht werden darf.

Insgesamt setzten die Behörden zunächst auf Verwarnungen und ordneten nicht sofort Geldstrafen an, meldete ?Radikal?. Im südtürkischen Adana rief ein Teehausbesucher die Polizei, weil andere Gäste rauchten, wie die Zeitung berichtete. © afp/aerzteblatt.de

Istanbul ? Das landesweite Rauchverbot in der Türkei wird offenbar größtenteils befolgt. Bei Kontrollen hätten die Behörden am ersten Tag des Verbots am Sonntag nur wenige Verstöße festgestellt, berichteten die Zeitungen ?Radikal? und ?Star? am Montag. Vielerorts seien Aschenbecher aus Bars, Restaurants und Teehäusern verschwunden, mit Plakaten würden die Gäste auf das Rauchverbot aufmerksam gemacht.

Seit Sonntag ist in der Türkei das Rauchen in Teehäusern, Cafés, Bars, Restaurants und Nachtclubs verboten; es drohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 30 Euro für Raucher und mehr als 2.500 Euro für Betreiber von Gastronomiebetrieben, wenn sie sich nicht an das Verbot halten. Erlaubt ist das Rauchen in Teegärten und Freiluftrestaurants, wenn es dort keinerlei Abdeckungen wie Zelte oder Sonnenschirme gibt.

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© afp/aerzteblatt.de

 

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17.10.2020    Wer zu spät kommt den bestraft das Leben!

 

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01.12.2016    Erfahrungswerte!

 

Die immer wiederkehrende Frage:  

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