Promillegrenzen im Straßenverkehr und ihre Rechtsfolgen
Promillegrenzen im Straßenverkehr und ihre Rechtsfolgen
- 0,3 Promille: Werden bei einem Kraftfahrzeugführer während der Fahrt Ausfallerscheinungen bemerkt oder kommt es zu einer gefährlichen Verkehrssituation oder gar zu einem Unfall und wird zum Vorfallszeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille oder mehr festgestellt, ist nach deutscher Rechtsprechung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Alkohol eine der Ursachen für diese relative Fahruntüchtigkeit gewesen ist. Kann dies nachgewiesen werden, kommt, je nachdem, ob der Vorfall folgenlos geblieben ist oder zu einer konkreten Gefahr oder gar zu einem Unfall geführt hat, eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.
- 0,5 Promille: Wer als Kraftfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt, selbst wenn es zu keinerlei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gekommen ist.
- 1,1 Promille: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille beginnt nach ständiger Rechtsprechung der Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit. Wer als Kraftfahrer so viel oder sogar noch mehr Alkohol im Blut hat, gilt allein deswegen und ohne dass der Beweis des Gegenteils möglich wäre, als unfähig, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen und macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder - wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) strafbar.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug - was ist da der Unterschied?
Mit dem Fahrverbot sollen kleinere Verkehrsdelikte bestraft werden. Nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist erhalten Sie Ihren Originalführerschein zurück.
Beim Führerscheinentzug wird Ihr Originalführerschein vernichtet. Sie sollten möglichst ca. drei Monate vor Ablauf der verhängten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die Ihnen gegebenenfalls nur unter Auflagen erteilt wird.
Sofern ein Fahrverbot ausgesprochen wurde: Verwechseln Sie nicht den Besitz des Führerscheins mit der Fahrerlaubnis. Dass der Führerschein noch in Ihrem Besitz ist, berechtigt Sie nicht zum Fahren eines führerscheinpflichtigen Fahrzeuges! Das Fahrverbot wird mit der Zustellung des entsprechenden Beschlusses wirksam. Die Sperrfrist fängt aber erst an zu laufen, wenn Sie Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben haben.
Übrigens: Wird die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre eingezogen, ist eine erneute, zusätzliche Führerscheinprüfung erforderlich!
Die Medizinische-Psychologische Untersuchung (MPU)
Was heißt MPU?
Unabhängig von einer gerichtlichen Führerscheinsperre kann das Straßenverkehrsamt unter bestimmten Voraussetzungen (siehe weiter unten) eine MPU (im Volksmund auch "Idiotentest") verlangen. Bei dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob Sie als Kraftfahrer tauglich sind. Dazu müssen Sie im Rahmen verschiedener Untersuchungen und Tests Eignungszweifel ausräumen. Das ist die Voraussetzung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Gründe, warum das Straßenverkehrsamt bei Führerscheinangelegenheiten die Vorlage eines MPU-Gutachtens verlangt:
- Alkohol am Steuer
Sie sind in einer Kontrolle mit mehr als 1,6 Promille aufgefallen. Man geht davon aus, dass der "gesellschaftliche Normaltrinker" mit 1,6 Promille nicht mehr in der Lage ist überhaupt ein Fahrzeug zu besteigen.
Sie sind mehrmals mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen (auch unter 1,6 Promille).
- Drogenkonsum
Besteht der begründete Verdacht auf Drogenkonsum oder ist der Konsum erwiesen, muss eine eine MPU durchgeführt werden.
- Andere Gründe
Der Wunsch nach einer vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis, krankheitsbedingte Einschränkungen (z.B. Behinderungen), erhöhte Anforderungen an Verkehrsteilnehmer (z.B. Busfahrer).
Was passiert bei der MPU?
Die MPU besteht im Normalfall aus einer medizinischen Untersuchung, einem testdiagnostischen Teil und einem Gespräch mit einem Psychologen.
- Medizinischer Teil
Hier sind vor allem die Leberfunktionswerte von Belang. Es wird ein sogenanntes "kleines Blutbild" angefertigt. Anhand von vier verschiedenen Messwerten wird aufgrund von Grenzwerten bestimmt, ob Sie zuviel Alkohol trinken. Ebenso sind Schäden durch dauerhaften Alkoholmissbrauch erkennbar.
- Testdiagnostischer Teil
Reaktions-, Leistungs- und Konzentrationstests. Außerdem Persönlichkeitstests, Fragebögen zum Verkehrsverständnis, sowie Fragen zum Wissen über "Alkohol am Steuer". Welche Tests im Einzelfall durchgeführt werden, ist unterschiedlich.
- Gespräch mit dem Psychologen
Der wichtigste Teil der MPU und gleichzeitig auch die größte Hürde bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Der Psychologe soll eine Prognose über Ihr zukünftiges Verkehrsverhalten erstellen. Er versucht abzuklären, ob eine Wiederholung Ihres Fehlverhalten wahrscheinlich ist.
Da niemand in die Zukunft blicken kann, ist dies eine denkbar schwierige Aufgabe. Bei der Lösung bezieht sich der Psychologe hauptsächlich auf die bekannt gewordenen Auffälligkeiten in der Vergangenheit sowie auf die Lebensumstände in der Gegenwart.
Was ist zu tun, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen?
Ihnen wurde wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen, nun liegt es an Ihnen, ob Sie Ihren Führerschein eines Tages zurückbekommen. Zunächst sollte Ihnen klar sein, dass niemand anderes außer Ihnen selbst daran Schuld trägt. Sie wurden sicherlich nicht gezwungen, betrunken Auto zu fahren.
Sie haben jetzt jedoch noch die Möglichkeit den Schaden so gering wie möglich zu halten, indem Sie rechtzeitig aktiv werden. Lassen Sie die Sperrfrist nicht einfach verstreichen. Ihnen steht das Recht zu, sich vorab über die Einzelheiten der MPU zu informieren (z.B. beim TÜV, Straßenverkehrsamt, Suchtberatungsstellen). Das nimmt Ihnen auch etwas die Angst vor dieser Untersuchung. Nutzen Sie die führerscheinlose Zeit, um unterstützende Maßnahmen zu ergreifen:
- Unternehmen Sie etwas in puncto Alkoholkonsum. Leben Sie alkoholenthaltsam. Abstinente Lebensweise wirkt sich positiv auf den gesamten Gesundheitszustand aus. Dies wird auch bei der medizinischen Untersuchung während der MPU festgestellt.
- Besuchen Sie eine Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke, die sich besonders auf das Thema Alkohol im Straßenverkehr spezialisiert hat. Achten Sie darauf, dass Sie über den regelmäßigen (wöchentlichen) Besuch eine Bescheinigung ausgestellt bekommen. Sie sollten beim Straßenverkehrsamt einen Gruppenbesuch von ca. einem Jahr vorweisen können. Eine Garantie zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist das zwar nicht, Sie können jedoch belegen, dass Sie sich mit der Problematik auseinandergesetzt haben.
- Der Besuch bei einer Selbsthilfegruppe zeigt auch dem Psychologen bei der MPU, dass Sie um eine alkoholfreie Lebensweise bemüht sind. Für sich selbst können Sie bei den Besuchen erkennen, wie weit Sie alkoholgefährdet oder -abhängig sind.
- Im medizinischen Teil der MPU wird geprüft, ob aus medizinischer Sicht die Bedenken an Ihrer Fahrerlaubnis ausgeräumt werden können.
Schwerpunkt ist die Betrachtung gesundheitlicher Veränderungen, die auf übermäßigen Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenkonsum hinweisen, - unter anderem durch eine grob oberflächliche Untersuchung der grob- und feinmotorischen Reflexe, einer Abtastung der Leber, einer visuellen und kinästhetischen Abklärung der auf übermässigen Alkoholkonsum hinweisenden äusseren Erscheinungsformen wie z.B. Veränderungen der Haut, Schädigung weiterer alkoholempfindlicher innerer Organe, des Vegetativums, des zentralen und des peripheren Nervensystems, Fingertremor, unsicherer Seiltänzergang, usw..
Der Arzt sucht also nach Erkrankungen und Veränderungen des Organsystems, die auf aktuellen Missbrauch schließen lassen. Fester Bestandteil dieser Untersuchung ist beispielsweise die Analyse der sogenannten Leberwerte (bei Alkoholauffälligkeiten oder Drogenscreenings bei Drogen- oder Medikamentenmissbrauch) in Hinsicht auf die Frage, ob eine alkoholtoxische Leberschädigung vorliegt.
Leberparameter Normbereich Männer Normbereich Frauen
Gamma- GT 6 - 28 U/l 4 - 18 U/l
GOT 5 - 18 U/l 0 - 15 U/l
GPT 5 - 23 U/l 0 - 19 U/l
MCV 80 - 105 fl 83 - 93 fl
Seit Februar 2003 haben mehr und mehr Labore auf das neue Messverfahren ungestellt, so dass es hin und wieder zu Irritationen bei den Patienten führt. Der Referenzbereich (Normwerte) hat sich verändert, so dass ein männlicher Patent mit einem durchschnittlichen GGT von bisher ca. 12 - 15 bei einer Norm von 6 - 28 heute mit einem LW-Parameter von 30 - 36 ebenso im Mittelfeld der neuen Norm liegt wie vordem und damit absolut kein Grund zur Besorgnis besteht. Bei Zweifeln fragen Sie Ihren Arzt.
(Quelle:http://www.tbsdo.de/)
13.11.2024 | Codierungsbehandlung 2024 / 2025 Nach achtundzwanzigjähriger therapeutischer Tätigkeit, schließen wir unsere Praxis, am Jahresende 2025.Wer im November / Dezember 2024 oder im kommenden Jahr sein Abhängigkeitsproblem mit der Codierungsbehandlung lösen möchte, sollte sich rechtzeitig einen Behandlungstermin reservieren.Nutzen Sie unsers therapeutische Langzeiterfahrung.Danke.Ihr SEMPER ARDENS Te… [mehr] |
17.10.2020 | Wer zu spät kommt den bestraft das Leben!Durch die starken Einschränkungen der Pandemie wird unser Alltag familiär und arbeitsmäßig sehr stark beeinflusst.Die Gesundheit ist dabei ein wichtiger Faktor,… [mehr] |
01.12.2016 | Erfahrungswerte!
Die immer wiederkehrende Frage: "Gibt es eine Garantie Alkoholabhängigkeit mit Codierung (Kurzzeittherapie) in den Griff zu bekommen, trocken zu bleiben?"Im medizinischen Bereich gibt es kein sogenanntes Garantie Versprechen, das entspricht nicht der Wahrheit. Aber es ist eine sehr gute Möglichkeit, Abhängigkeitsprobleme zu lösen. … [mehr] |